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Wertermittlung von Gebäuden

Es gibt viele Gründe, weshalb eine Immobilienbewertung vorgenommen wird. Häufig soll der Wert eines Objektes ermittelt werden, wenn ein Verkauf oder ein Kauf geplant ist.

Mit meiner Hilfe kann der Verkaufspreis festgesetzt werden und es wird eine Verhandlungsgrundlage geschaffen. 

Des weiteren kann ich eine Wertermittlung bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie zum Beispiel Erbstreitigkeiten oder Scheidungsverfahren vornehmen.  

Eine Immobilienbewertung kann auch zu folgenden Zwecken gemacht werden:

  • Bilanzierung von im Anlagevermögen gehaltenen Immobilien​

  • Festlegung der Besteuerung / Einheitswert (bei einer Schenkung oder Erbschaft)

  • Ermittlung des Versicherungswertes von 1914

  • Beleihung der Immobilie

  • Zugewinnausgleich

  • Zwangsversteigerung bzw. Teilungsversteigerung

  • Erbangelegenheiten

  • Pflichtteilsergänzungsanspruch

Zertifikat von Thomas Müller für Sachverständiger für Schäden an Gebäude und Wertermittlung

Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?​

Der Verkehrswert bildet die zentrale Grundlage, um den Kaufpreis bzw. Verkaufspreis eines Objektes zu ermitteln. Auch wenn die Immobilie zu Finanzierungszwecken beliehen werden soll, muss ein Sachverständiger den Verkehrswert feststellen, weil die Kreditinstitute anhand dieser Größe den maximalen Beleihungswert bestimmen. Der Beleihungswert stellt die Basis für die Kredithöhe dar, während mit dem Verkehrswert überprüft wird, ob der Kaufpreis angemessen ist.

 

Der endgültige Kaufpreis unterscheidet sich in vielen Fällen vom Verkehrswert, da die Verkaufspreise für Immobilien üblicherweise auf Verhandlungsbasis ausgeschrieben sind. Deshalb ist die Kenntnis des Verkehrswertes von großer Bedeutung, um den Zustand des Objektes realistisch bewerten zu können. Ein unabhängiger Sachverständiger leistet bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gute Dienste.

Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Wertermittlung Ihres Objekts.

- Thomas Müller, Ihr Speziallist -

Schützen Sie sich vor zukunftsbedrohlichen Baumängeln

Es ist absolut richtig, dass Sie sich an einen qualifizierten Sachverständigen wenden, der Ihnen bei allen möglichen Fragen hinsichtlich Ihrer Baumaßnahme mit fachkundigem Rat zur Seite steht und Sie vor latenten Baumängeln und überhöhten Preisen für Immobilien schützt.
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